üBFZ für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
im Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau
Die Martinsschule ist eine zentral im Kreisgebiet verortete Förderschule für die Förderschwerpunkte 'geistige Entwicklung' und 'körperliche und motorische Entwicklung'. Gleichzeitig übernimmt sie die Aufgabe des überregionalen Beratungs- und Förderzentrums (üBFZ) für den Bereich 'körperliche und motorische Entwicklung'.
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In der Schule existiert ein Büro, in dem die Verwaltung des üBFZ verortet ist. Zudem können hier auch Beratungen und Besprechungen durchgeführt werden. Übergeordnetes Ziel ist hierbei, Hilfen zur Selbsthilfe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, deren Eltern, Lehrkräfte und weiteren Bezugspersonen anzubieten. Dabei wird die aktive und zustimmende Mitarbeit des Kindes oder der/des Jugendlichen angestrebt. Hierbei soll die Beratung und Unterstützung präventiv erfolgen und eine intensive Begleitung des Inklusionsprozesses angestrebt werden, bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist hierbei die Grundlage des Handelns. Das üBFZ möchte, neben den Beratungen der zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ), ein zusätzliches Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf 'körperliche und motorische Entwicklung' anbieten. Dabei beinhalten die Beratungen die Förderung der motorischen Fähigkeiten, der Selbständigkeit, von Schullaufbahn und Ausbildung, der Hilfsmittelversorgung, der Anwendung von Nachteilsausgleichen, Förderplänen und außerschulischen Unterstützungssystemen. |
Die Beratungen erfolgen auf Anfrage von Schulen, Eltern und Betroffenen unter Absprache mit dem jeweiligen rBFZ. Nach einer Kontaktaufnahme erfolgt eine Auftragsklärung, bevor die beratende Tätigkeit des üBFZ aufgenommen wird. Hierbei können Unterrichtshospitationen, Förderdiagnostische Maßnahmen, Elterngespräche und dergleichen durchgeführt werden. Auch der Anspruch eines möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich 'körperliche und motorische Entwicklung' kann in einem solchen Verfahren abgeklärt und durch einen Förderauschuss zum Abschluss gebracht werden.